Rechtsanwältin Margit Wolfram-Korn
Prüfungsanspruch, Zulassung zum Studium, Promotion...
Bescheide über verlorene Prüfungsansprüche an den Fachhochschulen und Hochschulen sind oftmals im Bereich der Zulässigkeit unwirksam und können deshalb angefochten werden. Korrekturbegründungen in schriftlichen Prüfungen und Klausuren verstoßen gegen allgemeingültige Bewertungsgrundsätze, enthalten
sachfremde Erwägungen und lassen es an der gebotenen Objektivität und Neutralität fehlen. In mündlichen Prüfungen wird Chancengleichheit und Fairness verletzt.
Folgerichtig begründete Lösungen werden als falsch bewertet.
Auch Bewerber, deren Zulassung zum Studium versagt worden ist, sind bei mir richtig. Die Anfechtung von Zulassungsbescheiden erfolgt kompetent und zielgerichtet.
Mobbingopfer in Schulen können sich mit meiner Unterstützung erfolgreich wehren.
Berufungsverfahren
als Professor/-in an eine Hochschule oder Universität decke ich ebenfalls ab.
Rechtsanwältin
Margit Wolfram-Korn
Sindbadweg 12
70567 Stuttgart
Telefon:
0711 4587758
Fax:
0711 45997092
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