Kosten der Beratung

Kosten der Beratung und Gebühren

Die Gebühren eines Rechtsanwalts richten sich nach dem

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Als Rechtsanwältin rechne ich meine Gebühren daher entweder nach dem Gebührenverzeichnis des RVG ab oder treffe mit meinem Mandanten eine schriftliche Vergütungsvereinbarung.


Ich berate auf Wunsch telefonisch über die Kosten. Nach den Kosten zu fragen, kostet in keinem Fall etwas!


Beratung:

Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft, die nicht mit einer anderen Tätigkeit zusammenhängt oder für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens (auch per E-Mail) werde ich in der Regel eine Vergütungsvereinbarung mit Ihnen treffen.


Erstberatung:

Für einen Verbraucher kostet sie je nach Umfang und Komplexität maximal 190 € zzgl. USt. (§ 34 Abs. 1 RVG) und dauert höchstens eine Stunde. Es gibt dazu keine schriftliche Ausarbeitung oder detaillierte Erörterung einzelner Probleme.


Im Verkehrszivilrecht entstehen dem Geschädigten meist gar keine Kosten. Diese muss die Versicherung des Unfallverursachers tragen. Im Arbeitsrecht trägt jeder seine Kosten erstinstanzlich selbst, unabhängig davon, wer in erster Instanz obsiegt.



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Rechtsanwältin

Margit Wolfram-Korn


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70567 Stuttgart

Telefon:

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Fax:

0711 45997092

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